Verhinderungspflege
nach §39 SGB XI
Ob Sie ungestört einkaufen möchten, einen Arzttermin haben oder wenn Sie anderweitig verhindert sind, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir kümmern uns und stellen die Betreuung und Pflege Ihres Angehörigen sicher. Art um Umfang werden in einem persönlichen Gespräch festgelegt.
Ab Pflegegrad 2 können Sie die Rechnungen bei Ihrer Pflegekasse einreichen.
Diese Leistungen sind zusätzlich zu den Sachleistungen, bis zu einem
jährlichen Betrag von 1.612,00 Euro abrechenbar.
Eine Erhöhung um 806€ auf 2418€ ist möglich, bei einer Umwidmung aus Leistungen der Kurzzeitpflege, welche nicht ausgeschöpft bzw. in Anspruch genommen werden.
Hierfür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Wichtig ist hierbei, dass Sie immer nur die stundenweise Verhinderungspflege beantragen.
Gut zu wissen:
Die Verhinderungspflege muss von Ihnen jedes Jahr neu beantragt werden.
Verhinderungspflege für Pflegeleistungen
Die Verhinderungspflege kann vielseitig eingesetzt werden. So können Sie Leistungen der Grundpflege auch über die Verhinderungspflege abrechnen. Dies wird ganz gerne bei einer akuten Verschlechterung genutzt oder auch im Mehrbedarf, wenn die pflegenden Angehörigen verhindert sind.
Verhinderungspflege für Hauswirtschaft
Sollte die Reinigung im Haushalt, der Einkauf, die Betreuung oder die Begleitung zum Arzt zunehmen, können alle Leistungen der Hauswirtschaft auch über die Verhinderungspflege abgerechnet werden.
Haben Sie Fragen, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Wir sind von Montags bis Freitags von 08:00 - 13:00 Uhr telefonisch erreichbar oder schreiben Sie uns jederzeit eine
E-Mail.
Sie möchten gerne Ihr zu pflegenden Angehörigen bei uns anmelden? Dann nutzen Sie doch bequem unser Aufnahmeformular. Damit haben Sie bereits 80% unserer Fragen direkt beantwortet.