Qualitätsberatungsbesuche
nach §37 Abs. 3 SGB XI
Vorraussetzung für den Erhalt des Pflegegeldes
Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt und betreut werden und dafür Pflegegeld erhalten, müssen sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten lassen.
Dabei hat der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI in den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich zu erfolgen.
Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen bei allem, was zur häuslichen Pflege dazugehört:
- Alles rund um das Thema Pflege Zuhause
- Wir beraten Sie zu Änderungen im Wohnumfeld
- Wir zeigen Ihnen welche Hilfsmittel sie beantragen und nutzen können
- Welche Leistungen stehen Ihnen zur Verfügung und können Sie nutzen
Qualitätssicherung der Beratungsbesuche
Die Beratungsbesuche dienen dazu, die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden An- und Zugehörigen zu unterstützen, ihnen regelmäßige Hilfestellung sowie praktische pflegefachliche Unterstützung zukommen zu lassen.
Die Erstberatung hat stets persönlich (in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person) zu erfolgen.
Haben Sie Fragen, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Wir sind von Montags bis Freitags von 08:00 - 13:00 Uhr telefonisch erreichbar oder schreiben Sie uns jederzeit eine
E-Mail.
Sie möchten gerne Ihr zu pflegenden Angehörigen bei uns anmelden? Dann nutzen Sie doch bequem unser Aufnahmeformular. Damit haben Sie bereits 80% unserer Fragen direkt beantwortet.