Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades
Eine gute Vorbereitung hilft Ihnen Stress und Frust zu vermeiden.
Ein Pflegegrad ist die wichtigste Voraussetzung, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher die Pflegeleistungen. Die einzelnen Grade von 1 bis 5 orientieren sich daran, wie stark die Selbständigkeit einer Person eingeschränkt ist.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Sie haben viele Möglichkeiten, den Antrag auf Pflegegrad zu stellen. Es reicht ein kurzer Anruf, aber auch der schriftliche Weg per Post oder E-Mail ist möglich. Immer mehr Pflegekassen bieten dafür auch ein Online-Formular.
Egal auf welchem Weg Sie den Antrag stellen: Der Inhalt bleibt gleich. Sie teilen Ihrer Pflegeversicherung mit: „Ich beantrage einen Pflegegrad“ oder „Ich beantrage Leistungen aus der Pflegeversicherung“.
Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, dann ist ein Antrag auf Pflegeleistungen gleichbedeutend mit einem Antrag auf einen Pflegegrad.
Antrag auf Pflegegrad: Ablauf im Überblick
Der Weg von der Entscheidung für den Pflegegrad-Antrag bis zum endgültigen Pflegegrad-Bescheid im Kurzüberblick:
- Einen Pflegegrad benötigen Sie, wenn Sie im Alltag dauerhaft und erheblich auf Hilfe angewiesen sind und deshalb Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen wollen. Den formlosen Antrag stellen Sie deshalb bei Ihrer Pflegeversicherung.
- Sie erhalten ein ausführliches Formular, in dem die Pflegeversicherung viele Details zur Person und zur Pflegebedürftigkeit abfragt. Das Formular muss vom Antragsteller unterschrieben und der Pflegeversicherung zugeschickt werden.
- Nach dem Antragsverfahren lässt die Pflegeversicherung ein Pflegegutachten erstellen. Für die Pflegebegutachtung besucht Sie ein Gutachter an Ihrer Wohnstätte, stellt Fragen, lässt sich Abläufe zeigen und gibt erste Tipps für die Pflege. In einigen Fällen ist alternativ eine Begutachtung am Telefon oder per Videotelefonie möglich.
- Das Gutachten orientiert sich an einem festen Punktesystem und kommt so zu einer konkreten Entscheidung über Ihren Anspruch auf einen Pflegegrad. Den Pflegegrad erteilt aber letztlich Ihre Pflegeversicherung. In Einzelfällen kann sie dafür weitere Infos einholen.
- Den Pflegegrad-Bescheid mit dem Gutachten erhalten Sie schriftlich. Wenn Sie einen fairen Pflegegrad bekommen haben, besteht Ihr Anspruch auf Pflegeleistungen jetzt rückwirkend zum Tag des Antrags. Sie können aber auch einen Widerspruch gegen das Ergebnis einlegen.
Wir beraten Sie gerne rund um das Thema Beantragung / Widerspruch eine Pflegegrades
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