Krankenpflege
nach SGB V
Behandlungspflege vom Arzt verordnet
Sie benötigen Hilfe und Unterstützung in medizinischen Bereichen wie z.B. Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe anziehen oder haben eine Wunde die versorgt werden muss?
All diese Themen und noch viele weitere werden von Ihrem behandelten Arzt verordnet. Diese Verordnung wird von uns bei Ihrer Krankenkasse eingereicht und Sie erhalten die professionelle Versorgung die Sie benötigen.
Haben Sie Fragen, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Wir sind von Montags bis Freitags von 08:00 - 13:00 Uhr telefonisch erreichbar oder schreiben Sie uns jederzeit eine
E-Mail.
Sie möchten gerne Ihr zu pflegenden Angehörigen bei uns anmelden? Dann nutzen Sie doch bequem unser Aufnahmeformular. Damit haben Sie bereits 80% unserer Fragen direkt beantwortet.